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Tipp des Monats Januar 2020

  • frankbergmann
  • 31. Dez. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die neue Regelleistung beim Arbeitslosengeld II ab Januar 2020


Ab Januar 2020 erhöht sich die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II.

Auch die Beiträge für den Mehrbedarf erhöhen sich.

Regelleistungen:

Alleinstehende ALG-II-Berechtigte ( Eckregelleistung )

432 Euro Regelsatz 100 %

Zusammen lebend/ verheiratet innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft

389 Euro für volljährige Partner/-innen Regelsatz 90 %

Kinderregelleistung von 0 bis 5 Jahren

250 Euro

Kinderregelleistung von 6 bis 13 Jahren

308 Euro

Kinderregelleistung von 14 bis 17 Jahren

328 Euro

Regelleistung für 18 - 24 -Jährige im Haushalt der Eltern

345 Euro


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Erwerbslosenberatungsstelle

Ulla Groß-Lawan

ash Gütersloh gGmbH

Vollrath-Müller-Str. 3-13 33330 Gütersloh

Tel.: 05241 9515-215

Sprechzeiten:

Mo., Di. und Do. 9.00 - 13.00 Uhr

Mi. 9.00 - 12.00 Uhr




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