Bundestag beschloss am 11. Juni Kinderfreizeitbonus
Der Bundestag beschloss im Juni, einkommensschwachen Familien ab August einmalig einen sogenannten „Kinderfreizeitbonus“ für jedes Kind in Höhe von 100 € zu zahlen.
Die Extrazahlung ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, mit dem Bund und Länder die langen Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.
Gefördert werden sollen über das Programm auch Nachhilfeunterricht, Schulsozialarbeit, Ferienfreizeiten oder mehr Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr.
Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen vor allem von Armut betroffene Kinder den Zugang zu Ferien-, Sport und Freizeitaktivitäten erhalten.
Gezahlt wird der Einmalbonus an Familien, die Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Ein Antrag bei der Familienkasse muss nur gestellt werden, wenn Familien Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten.
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